Kindertagesstätten in Berlin

Kita KiBiLuga, Mitte


Staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) im Elementarbereich


Umfang der Stelle

35–39 Std. /W.

Zeitpunkt

zum 01.02.2026

Vergütung

nach Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) der Orte für Kinder GmbH

Unsere Kita KiBiLuga ist eine Einrichtung der Orte für Kinder, einem der größten Kita-Träger in Berlin. Unweit von Gleisdreieck bieten wir 130 Kindern die Betreuung in zwei Kleinkindgruppen, in altersgemischten Elementargruppen und zwei Vorschulgruppen.

 

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Ihr Profil:

  • eine Ausbildung als staatlich anerkannte:r Erzieher:in oder eine vergleichbare pädagogische Qualifikation (z.B. frühkindliche Pädagogik, Kindheits- o. Elementarpädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder eine Anerkennung als Quereinsteiger:in)
  • eine offene, empathische Haltung – gegenüber Kindern, Familien und Kolleg:innen
  • Bereitschaft, Bildungsangebote zu gestalten, die die Kinder stärken – mit Kreativität, Fachwissen und Orientierung am Berliner Bildungsprogramm

Wir bieten:

  • Sicherheit und Perspektive: unbefristeter Arbeitsvertrag in Teil- oder Vollzeit (35–39 Std./W.)
  • faire Vergütung und Extras: jährliche Sonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge
  • Erholung: 30 Urlaubstage, zwei zusätzliche freie Tage (24.12. und 31.12.)
  • persönliche Entwicklung: umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot, bezahlte Freistellung für Qualifizierungen, Unterstützung durch Fachberatung und Supervision
  • Gesundheit im Arbeitsalltag: ergonomische Ausstattung, individueller Hörschutz, regelmäßige Massagen, betriebliche Krankenzusatzversicherung
  • zusätzliche Vorteile: Rabatte für Beschäftigte ("Corporate Benefits"), Zuschüsse zum Firmen- oder Deutschlandticket

Jetzt bewerben

 

Sie können uns Ihre Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail an: bewerbung@ortefuerkinder.de schicken.

Orte für Kinder GmbH, Kopernikusstraße 23, 10245 Berlin

Hinweis: Nicht mehr benötigte Unterlagen werden nach zwei Monaten vernichtet. Bitte haben Sie Verständnis, dass anfallende Kosten (z. B. für Bewerbungsmappen, Rückversand der Mappen oder Fahrtkosten) nicht übernommen werden können.

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