Kita Boelckestraße, Tempelhof-Schöneberg
Staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) im Krippenbereich
Umfang der Stelle
35–38,5 Std./W.
Zeitpunkt
ab sofort
Vergütung
nach Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) der Orte für Kinder GmbH
Die Kita Boelckestraße ist eine Einrichtung der Orte für Kinder GmbH, einem der größten Kita-Träger in Berlin. Unsere Kita liegt unweit vom Tempelhofer Feld. Sowohl der U- und
S-Bhf Tempelhof, wie auch der Bahnhof Südkreuz sind fußläufig zu erreichen. Wir bieten Platz für 125 Kinder und arbeiten in altershomogenen Bezugsgruppen.
Ihr Profil:
- Sie sind staatlich anerkannte:r Erzieher:in, haben eine Qualifizierung in der frühkindlichen Pädagogik, Kindheits- o. Elementarpädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder sind anerkannte:r Quereinsteiger:in aus verwandten Berufen.
- Sie sind bereit, auf der Grundlage des Berliner Bildungsprogramms zu arbeiten.
- Mit Kindern, Eltern und dem Team gehen Sie respektvoll und freundlich um.
- Sie sind empathisch und verlässlich.
Wir bieten:
- Sicherheit und Perspektive: unbefristeter Arbeitsvertrag in Teil- oder Vollzeit (35–38,5 Std./W.)
- faire Vergütung und Extras: jährliche Sonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge
- Erholung: 30 Urlaubstage, zwei zusätzliche freie Tage (24.12. und 31.12.)
- persönliche Entwicklung: umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot, bezahlte Freistellung für Qualifizierungen, Unterstützung durch Fachberatung und Supervision
- Gesundheit im Arbeitsalltag: ergonomische Ausstattung, individueller Hörschutz, regelmäßige Massagen, betriebliche Krankenzusatzversicherung
- zusätzliche Vorteile: Rabatte für Beschäftigte ("Corporate Benefits"), Zuschüsse zum Firmen- oder Deutschlandticket
Sie können uns Ihre Bewerbungsunterlagen auch per Post schicken an:
Orte für Kinder GmbH
Kopernikusstraße 23
10245 Berlin
oder per E-Mail an: bewerbung@ortefuerkinder.de
Hinweis: Nicht mehr benötigte Unterlagen werden nach zwei Monaten vernichtet. Bitte haben Sie Verständnis, dass anfallende Kosten (z. B. für Bewerbungsmappen, Rückversand der Mappen oder Fahrtkosten) nicht übernommen werden können.