Kita Kasimir, Steglitz-Zehlendorf
Küchenhilfe (m/w/d) mit Vertretungsfunktion
Umfang der Stelle
30 - 33 Std./W.
Zeitpunkt
ab sofort
Vergütung
nach Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) der Orte für Kinder GmbH
So sieht Ihr neuer Arbeitsplatz aus:
Die Kita Kasimir in Zehlendorf ist eine Einrichtung der Orte für Kinder GmbH, einem der größten freien Kita-Träger in Berlin. Unsere Kita bietet Platz für 200 Kinder. Für unsere Küche suchen wir eine zuverlässige Person mit Freude am Kochen.
Ihre Aufgaben:
- Sie unterstützen bei der Versorgung der Kinder mit Essen und Getränken.
 - Sie setzen die aktuellen Hygienestandards konsequent um.
 - Sie sorgen für die Reinigung der Küche.
 - Sie behalten den Lagerbestand im Blick.
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Bei Abwesenheit des Kochs / der Köchin (z. B. durch Urlaub oder Krankheit) übernehmen Sie vertretungsweise seine/ihre Aufgaben.
 
Ihr Profil:
- fundierte Kenntnisse im Küchen- und Wirtschaftsbereich
 - idealerweise Erfahrung in einer Großküche oder in der Verpflegung von Kindern in Gemeinschaftseinrichtung
 - selbstständige, strukturierte Arbeitsweise
 - freundlicher, respektvoller Umgang mit Kindern, Familien und Kolleg:innen
 
Erforderliche Voraussetzungen
für eine Tätigkeit in unserer Kita-Küche:
- Nachweis über eine vollständige Masernschutzimpfung gemäß Infektionsschutzgesetz
 - gültiges erweitertes Führungszeugnis und aktuelle Lebensmittelbelehrung
 - Deutsch als gemeinsame Teamsprache
 
Wir bieten:
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vielfältige Aufgaben und professionelle Einarbeitung
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30 Urlaubstage plus zwei freie Tage am 24.12. & 31.12.
kostenfreie Fort- und Weiterbildungen
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Zuschuss zum Firmenticket oder zum Deutschlandticket
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einen sicheren Arbeitsplatz in günstiger Verkehrslage
 
Die Stelle ist als Krankheitsvertretung befristet.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftigen Unterlagen per E-Mail an bewerbung@ortefuerkinder.de.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Hinweis: Nicht mehr benötigte Unterlagen werden nach zwei Monaten vernichtet. Bitte haben Sie Verständnis, dass anfallende Kosten (z. B. für Bewerbungsmappen, Rückversand der Mappen oder Fahrtkosten) nicht übernommen werden können.